Information Kurtaxe

Mit diesem Schreiben informieren wir, dass du als nicht in Visperterminen wohnhafter und nicht hier steuerpflichtiger Feriengast von Gesetzes wegen verpflichtet bist, Kurtaxen im Heidadorf zu bezahlen, unabhängig davon, ob du die Wohnung, in der du übernachtest mietest oder im elterlichen Ferienhaus übernachtest. 

Nicht von der Kurtaxe befreit sind all die Personen, die bei einem von der Kurtaxe befreiten Angehörigen unentgeltlich in einer Zweitwohnung oder Chalet zu Besuch sind oder ferienhalber übernachten. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn eigene Kinder/Bekannte während den Ferien in der Alphütte oder Zweitwohnung der Eltern/Freunde übernachten. In diesem Fall sind die eigenen Kinder/Bekannte kurtaxenpflichtig, da diese zum einen nicht in Visperterminen steuerpflichtig sind und zum andern die Infrastruktur in Visperterminen benutzen.

Auszug aus dem Kantonalen Gesetz über den Tourismus.

Art. 18 Befreiung Kurtaxe

Von der Bezahlung der Kurtaxe sind befreit:

  1. alle Personen, die in der Gemeinde Visperterminen ihren Wohnsitz haben.

  2. alle Personen, die bei einem von der Kurtaxe befreiten Angehörigen unentgeltlich zu Besuch sind. Angehörige sind Personen, die zur grosselterlichen Parentel gehören und deren Ehegatten;

  3. die Kinder unter sechs Jahren; zwischen sechs und sechzehn bezahlen die halbe Taxe

  4. die Schüler, Lehrlinge und Studenten der vom Staat Wallis anerkannten und subventionierten Schulen während er Schulperiode

  5. die Patienten und Insassen von Spitälern, Altersheim, Pflegeheim und Fürsorgeangestellten, die vom Staat Wallis bewilligt sind;

  6. die Angehörigen der Armee, des Zivilschutzes, der Feuerwehr sowie ähnlicher Dienste sofern sie im Dienst stehen.

Die Bewohner von Visperterminen unterstützen die touristische Infrastruktur indirekt durch die Steuern. Unterstützt doch die Gemeinde Heidadorf Tourismus mit CHF 60 000 als Partner und die Giw AG mit CHF 150 000 pro Jahr als Betriebskostenbeitrag.

Heidadorf Visperterminen Tourismus hat den Auftrag von der Gemeinde, die Kurtaxen einzuholen.

In der Schweiz ist das Bezahlen von Kurtaxen vom Gesetz vorgeschrieben. Die Gelder werden von den örtlichen Verkehrsvereinen für die Verbesserung der Infrastruktur, vor allem für den Unterhalt der Wanderwege und ähnliche Projekte verwendet. Allgemein geht es darum, eine gute Qualität zu erhalten, was letztendlich uns allen zu Gute kommt.

Der Eigentümer der die Ferienwohnung selber an Gäste vermietet, ist für das Inkasso der Kurtaxe bei seinen Gästen verantwortlich. Für Wohnungen, die unter Verwaltung stehen, obliegt diese Verantwortung dem jeweiligen Verwalter. Eigentümer einer Ferienwohnung (und deren Familienmitglieder), die ihren Wohnsitz nicht in Visperterminen haben, sind ebenfalls kurtaxenpflichtig.

Ausgenommen von den Taxen sind Personen, die ihren Wohnsitz in Visperterminen haben.

Mit der Heidadorf Gästekarte fährst du kostenlos mit der Sesselbahn auf das Giw.
Weitere Vergünstigungen kannst du im Gästekarten Booklet unter Service, Kurtaxen und Gästekarte entnehmen.

Visperterminen, im August 2022