Meldepflicht
In der Schweiz sind Sie dazu verpflichtet, Zuzug, Wegzug und Umzug innerhalb der Gemeinde innert 14 Tagen der Gemeindebehörde zu melden.
Die Zivilstandsänderungen, wie Geburt, Anerkennung, Aufhebung von Kindsverhältnis, Heirat, Scheidung, Tod, Namensänderung, Einbürgerung, Adoption, werden vom Zivilstandsamt an die Einwohnerdienste gemeldet. Die Einwohnerdienste müssen dafür besorgt sein, dass aktuelle Heimatscheine deponiert werden.
Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie innert nützlicher Frist einen aktuellen Heimatschein bei der Gemeindeverwaltung deponieren.
Zuzug / Anmeldung
Nachstehende Unterlagen und Dokumente sind erforderlich:
Für Schweizer
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Für Migranten
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Sobald wir im Besitze des Heimatscheines sind, kann die Anmeldung definitiv erfolgen. Bei Migranten wird die Anmeldung erfolgt sobald die Bewilligung bewilligt wurde von der Dienststelle für Migration u. Bevölkerung.
Umzug innerhalb der Gemeinde
Bitte das Formular ausfüllen oder per E-Mail an gemeinde@visperterminen.ch melden. Wir brauchen folgende Informationen:
- Alte Adresse
- Neue Adresse (bitte genaue Angaben)
- Umzugsdatum
Wegzug / Abmeldung
Persönliche oder schriftliche Abmeldung bei den Einwohnerdiensten.
Wir benötigen folgende Informationen zur Abmeldung:
- Neue Adresse (bitte genaue Angaben)
- Wegzugsdatum
- IBAN Nummer für allfällige Steuerrückzahlungen
- Kontaktdaten wie E-Mail-Adresse sowie Handy Nummer
Der Heimatschein wird am Schalter ausgehändigt oder direkt an die neue Wohnsitzgemeinde gesandt. Für Nicht-Schweizer, bitte die Aufenthaltsbewilligung mitbringen/senden, so können wir ein Abmeldestempel stempeln und Ihnen zurückgeben/senden.