Einwohnerkontrolle

Meldepflicht

In der Schweiz sind Sie dazu verpflichtet, Zuzug, Wegzug und Umzug innerhalb der Gemeinde innert 14 Tagen der Gemeindebehörde zu melden.

Die Zivilstandsänderungen, wie Geburt, Anerkennung, Aufhebung von Kindsverhältnis, Heirat, Scheidung, Tod, Namensänderung, Einbürgerung, Adoption, werden vom Zivilstandsamt an die Einwohnerdienste gemeldet. Die Einwohnerdienste müssen dafür besorgt sein, dass aktuelle Heimatscheine deponiert werden.

Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie innert nützlicher Frist einen aktuellen Heimatschein bei der Gemeindeverwaltung deponieren.

Zuzug / Anmeldung

Nachstehende Unterlagen und Dokumente sind erforderlich:

  Für Schweizer

  • Anmeldeformular
  • Heimatschein
  • Kopie der Krankenkasse Karte
  • (Kopie des Mietvertrages)

  Für Migranten

  • Anmeldeformular
  • Unterlagen für Aufenthaltsbewilligung
  • Kopie der Krankenkasse Karte
  • Kopie des Mietvertrages

Sobald wir im Besitze des Heimatscheines sind, kann die Anmeldung definitiv erfolgen. Bei Migranten wird die Anmeldung erfolgt sobald die Bewilligung bewilligt wurde von der Dienststelle für Migration u. Bevölkerung.

Umzug innerhalb der Gemeinde

Bitte das Formular ausfüllen oder per E-Mail an gemeinde@visperterminen.ch melden. Wir brauchen folgende Informationen:

  • Alte Adresse
  • Neue Adresse (bitte genaue Angaben)
  • Umzugsdatum

Wegzug / Abmeldung

Persönliche oder schriftliche Abmeldung bei den Einwohnerdiensten.

Wir benötigen folgende Informationen zur Abmeldung:

  • Neue Adresse (bitte genaue Angaben)
  • Wegzugsdatum
  • IBAN Nummer für allfällige Steuerrückzahlungen
  • Kontaktdaten wie E-Mail-Adresse sowie Handy Nummer

Der Heimatschein wird am Schalter ausgehändigt oder direkt an die neue Wohnsitzgemeinde gesandt. Für Nicht-Schweizer, bitte die Aufenthaltsbewilligung mitbringen/senden, so können wir ein Abmeldestempel stempeln und Ihnen zurückgeben/senden.