Trink- & Abwasser

Kurzbeschrieb

Die gesetzlichen Vorgaben schreiben vor, dass die Gemeinden die Bereiche Trinkwasser und Abwasser jeweils kostendeckend betreiben müssen. Mit den bisherigen Gebühreneinnahmen (1995 bis 2020) gemäss den Reglementen sind in den letzten Jahren baträchtliche Defizite angefallen, so dass die Gemeinde Visperterminen reagieren und die Reglemente mit den Gebühren überarbeiten musste.

Die beiden neuen Reglemente Wasserversorgung und Abwasser inkl. Gebührenordnung wurden von den kantonalen Instanzen und dem Preisüberwacher vorgeprüft, an der Urversammlung am 28. Mai 2021 detailliert vorgestellt und angenommen und von Staatsrat am 6. Oktober 2021 homologiert.

Deren Anwendung beginnt sofort und rückwirkend auf das Gebührenjahr 2020. Aus diesem Grund wurde in diesem Jahr 2021 die Gebührenrechnungen nicht wie üblich anfangs Jahr verschickt, sondern wurde die Homologation durch den Staatsrat abgewartet. Ab dem nächsten Jahr folgen die Gebührenrechnungen wieder zur gewohnten Zeit.

Zur Deckung der bereits seit einigen Jahren angefallenen Defizite ist eine stufenweise Erhöhung der Gebühren vorgesehen, um jeweils rund 30% über die nächsten drei Jahre. Mit dem Gebührenniveau ab dem dritten Jahr werden die laufenden Defizite gedeckt sowie auch die angefallenen Defizite allmählich zurückgeführt werden können.

Neben den grösseren jährlichen Grundtaxen/Grundgebühren und Kubikmeterpreisen musste die Systematik aufgrund der gesetzlichen Vorgaben wie folgt angepasst werden:

  • Gemäss Kanton ist es bei den Grundgebühren nicht mehr möglich, zwischen Gebäudetypen zu unterscheiden. Dies hat zur Folge, dass für ein Studio, einen Stall oder eine Wohnung neu die gleichen Grundgebühren gelten.
  • Für Haushalte ohne Messeinrichtung (Wasserzähler) muss eine Abschätzung für den Verbrauch (Verbrauchsgebühr) erstellt und in Rechnung gestellt werden. Dies betrifft in Visperterminen konkret die Alphütten, welche an der Kanalisation angeschlossen sind.
    In diesen Fällen erfolgt die Abschätzung über die Bettenzahl. Der Berechnung liegt eine Belegungszahl von 2 vor, was einen Äquivalenzfaktor von 1.8 ergibt und einen Koeffizienten von 0.1 für 5 Wochen Belegung pro Jahr (vgl. Gebührenanhang der Reglemente).
    Die Berechnung der Verbrauchsgebühr bei den Zweitwohnungen ohne Wasserzähler ergibt somit für das Gebührenjahr 2020 (Basiswert x Äquivalenzfaktor x Koeffizient für die Dauer der Belegung): 45 Fr. x 1.8 x 0.1 = 8.10 Fr.
  • Die Anschlussgebühren erfolgen nach der Bauvolumen-Berechnung gemäss SIA.

Bei Fragen und Unklarheiten geben wir gerne Auskunft.

Die Gemeindeverwaltung Visperterminen

Formulare

Trinkwasseranschlussgesuchsformular
Hier können Sie das Formular als PDF oder als Excel herunterladen.

Abwasseranschlussgesuchsformular
Hier können Sie das Formular als PDF oder als Excel herunterladen.

Reglemente

Wasserversorgungsreglement (neu Oktober 2021)
Laden Sie hier das Wasserversorgungsreglement herunter.

Abwasserreglement (neu Oktober 2021)
Laden Sie hier das Abwasserreglement herunter.

16.08.2021

Informationen zum Trinkwasser

Mitteilung des Brunnenmeisters vom August 2021 hier.