Bau & Raumordnung

Kurzbeschrieb

Welche Bauten unterstehen einer Bewilligungspflicht?
Vor Inangriffnahme von folgenden Bauarbeiten oder Terrainveränderungen ist eine Baubewilligung einzuholen:

  • Neubauten jeder Art, inbegriffen alle provisorische Bauten und Tiefbauten
  • An-, Auf- und Umbauten an bestehenden Gebäuden
  • Änderungen der Zweckbestimmung von Bauten
  • Einrichtungen und Änderungen von Feuerungsstätten jeder Art, von Rauchableitungen und anderen Installationen, die eine Brandgefahr darstellen könnten (Zisternen, Tankstellen, Werkstätten, in denen entzündbare Stoffe gehandhabt werden)
  • bauliche Veränderungen an Aussenwänden und Dächern
  • das Anstreichen bestehender und neuer Gebäude
  • Abbrechen von Gebäuden und Gebäudeteilen
  • die Erstellung und Änderung von Abwasseranlagen und Gruben
  • die Erstellung oder die Korrektion von Privatstrassen und Wegen und für das Errichten von Parkplätzen
  • das Anbringen von Schaukästen, Warenautomaten, Reklameplakaten und -einrichtungen für das Montieren von Radio- und Fernsehantennen
  • Einfriedungen, Terrassierungen und für Mauern
  • die Anlage von Campingplätzen und das Aufstellen von Wohnwagen, beweglichen Baracken etc. für mehr als 60 Tage
  • alle bedeutenden Arbeiten, welche die Oberflächengestaltung (Aufschüttungen, Steinbrüche, Materiallagerungen, Baugrubenaushub usw.) oder das Landschaftsbild (durch Beseitigen von Baumgruppen, Gehölz, Gebüsch usw.) merklich verändern

Wenden Sie sich im Zweifelsfall und für weitere Auskünfte für Bauvorhaben innerhalb der Bauzone an die Bauverwaltung Visperterminen (+41 27 948 00 61) und ausserhalb der Bauzone an das kantonale Bausekretariat (+41 27 606 37 81, deutsch).

Baugesuchsformular

Seit Januar 2018 ist das neue kantonale Baugesetz in Kraft. Es gibt neue Baugesuchsformulare und Beilagen dazu:

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der kantonalen Baukommission hier.

Reglemente

Laden Sie hier das Bau- und Zonenreglement (BZR) der Gemeinde Visperterminen herunter.

Laden Sie hier die Anpassung von Art. 49 des BZR herunter.

Laden Sie hier das Baureglement zu den Maiensäss- und Weilerzonen der Gemeinde Visperterminen herunter.

 

Zum kantonalen Baugesetz und zum kantonalen Baureglement geht es hier.

Wohnbauhilfe

Die Gemeinde Visperterminen ist eine der Gemeinden, bei welchen der Kanton Wallis Fördergelder bei Wohnungsbauten (Neubauten, Umbauten) bereit stellt. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der RWO: hier geht es zur Seite.

12.04.2019

Gebäudeprogramm Kanton VS

Der Kanton Wallis fördert die Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien in Ihrem Gebäude.

Übersicht Gebäudeprogramm 2021

Zusammenfassung des Gebäudeprogramms 2021 im Kanton Wallis

Link: https://www.dasgebaeudeprogramm.ch/de/kantone/wallis