Kurzbeschrieb
Welche Bauten unterstehen einer Bewilligungspflicht?
Vor Inangriffnahme von folgenden Bauarbeiten oder Terrainveränderungen ist eine Baubewilligung einzuholen:
- Neubauten jeder Art, inbegriffen alle provisorische Bauten und Tiefbauten
- An-, Auf- und Umbauten an bestehenden Gebäuden
- Änderungen der Zweckbestimmung von Bauten
- Einrichtungen und Änderungen von Feuerungsstätten jeder Art, von Rauchableitungen und anderen Installationen, die eine Brandgefahr darstellen könnten (Zisternen, Tankstellen, Werkstätten, in denen entzündbare Stoffe gehandhabt werden)
- bauliche Veränderungen an Aussenwänden und Dächern
- das Anstreichen bestehender und neuer Gebäude
- Abbrechen von Gebäuden und Gebäudeteilen
- die Erstellung und Änderung von Abwasseranlagen und Gruben
- die Erstellung oder die Korrektion von Privatstrassen und Wegen und für das Errichten von Parkplätzen
- das Anbringen von Schaukästen, Warenautomaten, Reklameplakaten und -einrichtungen für das Montieren von Radio- und Fernsehantennen
- Einfriedungen, Terrassierungen und für Mauern
- die Anlage von Campingplätzen und das Aufstellen von Wohnwagen, beweglichen Baracken etc. für mehr als 60 Tage
- alle bedeutenden Arbeiten, welche die Oberflächengestaltung (Aufschüttungen, Steinbrüche, Materiallagerungen, Baugrubenaushub usw.) oder das Landschaftsbild (durch Beseitigen von Baumgruppen, Gehölz, Gebüsch usw.) merklich verändern
Wenden Sie sich im Zweifelsfall und für weitere Auskünfte für Bauvorhaben innerhalb der Bauzone an die Bauverwaltung Visperterminen (+41 27 946 41 70) und ausserhalb der Bauzone an das kantonale Bausekretariat (+41 27 606 37 81, deutsch).
Baugesuchsformular
Seit Januar 2018 ist das neue kantonale Baugesetz in Kraft. Es gibt neue Baugesuchsformulare und Beilagen dazu:
- Baugesuchsformular für Baugesuche innerhalb der Bauzone (Zuständigkeit: Gemeinde)
- Baugesuchsformular für Baugesuche ausserhalb der Bauzone (Zuständigkeit: Kanton)
- Anhang a1 bei mehreren Antragstellern
- Anhang a2 bei mehreren Grundstückseigentümern
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der kantonalen Baukommission hier.
Wohnbauhilfe
Die Gemeinde Visperterminen ist eine der Gemeinden, bei welchen der Kanton Wallis Fördergelder bei Wohnungsbauten (Neubauten, Umbauten) bereit stellt. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der RWO: hier geht es zur Seite.
Gebäudeprogramm Kanton VS
Der Kanton Wallis fördert die Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien in Ihrem Gebäude.
Übersicht Gebäudeprogramm 2018
Zusammenfassung des Gebäudeprogramms 2018 im Kanton Wallis
Zusammenfassung des Gebäudeprogramms 2020 im Kanton Wallis
(acht von elf Massnahmen erhalten ab 2020 eine höhere Unterstützung)