Ordnungsdienste

Ordnungsdienst für Gastbetriebe

Normale Öffnungszeiten

  • Betriebe Patent H (Wirtschaften & Restaurants): Sonntag - Donnerstag bis 23.00 Uhr | Freitag & Samstag bis 24.00 Uhr

  • Bar “Chez Lia”: Freitag, Samstag und am Vorabend eines Feiertages bis 02.00 Uhr

Voraussehbare Verlängerungen
Jeder Gastbetrieb hat Anspruch auf Verlängerung der Polizeistunde bis um 03.00 Uhr. Das Gesuch ist drei Tage vor dem Anlass beim Gemeindepräsidenten einzureichen. Die Bewilligungsgebühr für vorhersehbare Verlängerungen beträgt CHF 10.00 pro Stunde.

Unvorhersehbare Verlängerungen (Joker)
Jeder Betrieb hat die Möglichkeit, pro Jahr höchstens 50 Bewilligungen (Joker) für frei wählbare Polizeistunden-Verlängerungen zu beziehen.

Diese berechtigen die Patentinhaber, für Patent H (Wirtschaften und Restaurants), den Betrieb bis längstens um 02.00 Uhr und die Bar „Chez Lia“ bis längstens um 03.00 Uhr offen zu halten.

Betriebe, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, sind verpflichtet bis spätestens zu der Zeit, an der die normale Betriebsschliessung erfolgt, die entsprechende Verlängerungsbewilligung (Joker) auszufüllen und vom Patentinhaber zu unterzeichnen.

Die Verlängerungsbewilligung ist vor Ablauf der normalen Betriebsschliessung auf per E-Mail an die Gemeindekanzlei zu senden (gemeinde@visperterminen.ch) oder mit einem Kassabon zu versehen. Erfolgt keine Meldung, muss die Bewilligung am nachfolgenden Tag auf der Gemeindekanzlei abgegeben werden. Die Verlängerungsbewilligung muss handschriftlich ausgefüllt werden. Verspätet ausgefüllte Verlängerungsbewilligungen ziehen ein Bussenverfahren nach sich und entziehen das Anrecht auf weitere frei wählbare Verlängerungen.

Bei einer Kontrolle ist die Bewilligung unaufgefordert vorzuweisen.

Die Gebühr für die frei wählbaren Polizeistunden-Verlängerungen beträgt CHF 10.00 pro Stunde. Bewilligungen, die bis am Ende des Jahres nicht eingelöst werden, verfallen.